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Motorsägen - Grundausbildung


Teilnehmerkreis:
Für alle Feuerwehrdienstleistenden, die zum Führen einer Motorsäge vorgesehen sind.

Mitzubringende Lehrgangsausstattung:

  • Schreibzeug
  • komplette persönliche Schutzausrüstung für Waldarbeiten (jeder Teilnehmer benötigt eine eigene vollständige Ausrüstung)
  • forsttaugliche Motorsäge (min. 37 cm Schnittlänge, min. 3 PS) für jeden Teilnehmer
  • MTA-Laufkarte / Dienstbuch
  • theoretischer Unterricht findet in Zivilkleidung statt (keine Einsatzkleidung in Unterrichtsräumen), Stundenplan beachten

Teilnehmeranzahl:

  • keine Einschränkung bei der 1. Abendveranstaltung
  • max. 7 Teilnehmer bei der 2. Abendveranstaltung
  • max. 4 Teilnehmer bei der Praxis im Forst

Lehrgangsdauer:
ca. 15 Stunden (1 Samstag ganztägig, 2 Wochentage abends)

Lehrgangsziel:

Der Lehrgangsteilnehmer soll den sicheren Umgang mit der Motorsäge erlernen, alle sicherheitstechnischen Einrichtungen wissen, die Regeln der UVV in Bezug auf Forstarbeiten beherrschen.

 Wesentliche Ausbildungsinhalte:

  • Abend 1 (Theorie):
    • UVV
    • Schutzkleidung
    • Werkzeuge
    • Fälltechniken und Schnittführung, auch im gespannten Holz
    • Sicherheitseinrichtungen der Maschine
    • praktische Tipps und Kniffe zur Arbeitserleichterung und Risikominimierung
    • Betriebsstoffe 
    • Sägeketten, Zahnformen, Zahngeometrie
    • Instandhaltungs- und Pflegearbeiten für die komplette Maschine
       
  • Abend 2 (Praxis):
    • Maschinenpflege und -Instandhaltung
    • Zerlegen und Reinigen der Säge mit Schneidgarnitur
    • Schärfen der Kette und Anpassung des Schnitttiefenbegrenzers mittels Feile
    • Entgratung der Schiene
    • Probelauf mit Prüfung aller Sicherheitseinrichtungen
    • Kleine Instandsetzungsarbeiten
       
  • Arbeiten im Forst (ganztägig):
    • Fällung und Aufarbeitung leichten bis schweren Bestandes
    • Sicherheitsfälltechnik 
    • Stechschnitte
    • Spannungsschnitte
    • Spezialschnitte (V-Schnitt, T-Schnitt, Würzenschnitt)
    • Zufallbringen von Hängern (Vor-, Rück-, Seit-) und Aufhängern, fallweise mit Winde
    • in Einzelfällen seilunterstützte Fällungen (Rückhänger, Randbäume)
    • praktische Tipps zur Arbeitserleichterung und Risikominimierung

Terminplanung:
Die beiden Termine für die Auftaktveranstaltung werden mit Einladung / Bekanntgabe benannt. Alle weiteren Termine werden dann durch den Lehrgangsleiter festgesetzt. Hierzu erfolgt eine gesonderte Information am Abend 1.

Wichtig:

  • An der praktischen Ausbildung kann nur teilnehmen, wer beide Abendveranstaltungen besucht hat und die theoretische Prüfung bestanden hat.
  • Es gibt keine Anmeldebestätigung, im Falle einer Überschreitung der Kapazitäten wird eine Absage erteilt.

Prüfung:

  • Die Teilnehmer haben zu Beginn des zweiten Lehrgangsabends eine theoretische Prüfung zu absolvieren.
  • Eine praktische Prüfung findet am Tag der praktischen Ausbildung im Wald statt.

Teilnahmebestätigung:
Bei erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs erhält der Kommandant / die FFW eine Teilnahmebestätigung für seine Befähigung als Führer von Motorsägen eingesetzt zu werden.

Voraussetzungen

Grundausbildung
Mindestalter am ersten Lehrgangstag 18 Jahre

Ansprechpartner

Christian Riedl
E-Mail

Anstehende Lehrgänge

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