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Grundausbildung
Mindestalter am ersten Lehrgangstag 18 Jahre
Atemschutz - Grundlehrgang für Geräteträger
Teilnehmerkreis:
Für alle Feuerwehrdienstleistende, die als Atemschutzgeräteträger vorgesehen sind.
Mitzubringende Lehrgangsausstattung:
- komplette persönliche Schutzausrüstung (Schutzkleidung nach DIN EN 469, Flammschutzhaube, Feuerwehrgurt oder integriertes System nach Hersteller)
- Atemschutzgerät mit Lungenautomat und Atemschutzmaske (ggf. mit Maskenbrille)
- Feuerwehrleine
- Schreibzeug
- Duschzeug
- MTA-Laufkarte / Dienstbuch
- theoretischer Unterricht findet in Zivilkleidung statt (keine Einsatzkleidung in Unterrichtsräumen), Stundenplan beachten
Teilnehmeranzahl:
Max. 12 Teilnehmer
Lehrgangsdauer:
32 Stunden (2 Samstage ganztägig, 4 Wochentage abends)
Lehrgangsziel:
Der Lehrgangsteilnehmer soll sich durch den Einsatz von Atemschutzgeräten gegen Gefahren durch Atemgifte oder Sauerstoffmangel (ggf. durch andere chemische Stoffe), die ihm an Einsatzstellen drohen, schützen und sich entsprechend der Einsatzlage verhalten können.
Wesentliche Ausbildungsinhalte:
- Bedeutung des Atemschutzes
- Atmung
- Sauerstoffmangel
- Atemgifte
- Sonstige Schadstoffe
- Einteilung, Funktion Atemschutzgeräte
- Handhabung
- Einsatzgrundsätze
- Übungen mit Atemschutzgeräten
- Anforderungen an Atemschutzgeräteträger
- Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeit
- Übung unter realen Bedingungen in der feststoffbefeuerten Übungsanlage
Prüfung:
- Die Teilnehmer haben am Ende des Lehrganges bei einer schriftlichen Prüfung mindestens 50 % der möglichen Punkte zu erreichen. Dabei sind je Frage unterschiedlich viele Lösungsmöglichkeiten richtig.
- Erreichen von min. 50 % bei zwei Einheiten praktische Prüfung.
Teilnahmebestätigung:
Bei erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs wird dem Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung ausgehändigt.
Voraussetzungen
Atemschutz-Tauglichkeit (G26.3)Grundausbildung
Mindestalter am ersten Lehrgangstag 18 Jahre
Ansprechpartner
Stephan Steinberger
E-Mail